Hausordnung
Hausordnung
Präambel
Unsere Schule ist ein Ort des gemeinsamen Lernens und Arbeitens, des Austausches und der
demokratischen Mitgestaltung der schulischen Prozesse. Allen Beteiligten am Schulleben der Regelschule Otto Dix – Schüler, Lehrer und Angestellte sollten den Schulalltag in einem offenen, toleranten und respektvollen Miteinander gestalten. Gewalt und deren Androhung sowie jede Form der Diskriminierung werden entschieden abgelehnt.
Wir alle übernehmen Verantwortung für die Gestaltung eines angenehmen Schulklimas.
Die nachfolgenden Regeln dienen zur Umsetzung eines erfolgreichen Lernprozesses im Schulalltag.
1. Verhalten im Schulgelände
1.1 Allgemeine Verhaltensweisen
Im Schulgelände achtet jeder auf Ordnung und Sauberkeit und entsorgt Müll eigenständig in die dafür bereitgestellten Behälter.
Das Eigentum anderer wird geachtet, es wird weder beschädigt noch entwendet.
Der Besitz, Handel und Genuss von Alkohol und Drogen sind im gesamten Schulgelände, im gesetzlich festgelegten Abstand zum Schulgebäude sowie bei allen schulischen Veranstaltungen verboten.
Energy-Drinks, E-Zigaretten und jegliche Mittel, die zu einem veränderten Körper- und Sinneszustandes führen, sind in der Schule verboten und auch nicht in deren Vorfeld einzunehmen. Der Besitz und die Weitergabe von Medien bzw. Gegenständen mit verfassungsfeindlichen Inhalten bzw. Symbolen sowie von Waffen und Gegenständen, die andere gefährden könnten, sind ebenfalls verboten. Das Fotografieren und Erstellen von Videoaufnahmen sind im gesamten Schulgebäude untersagt. Über Ausnahmen entscheidet die Schulleitung.
Es wird auf eine Kleidung wertgelegt, die der Schule als Ort des Erwerbs von Wissen und Kompetenzen angemessen ist. Das Tragen verfassungsfeindlicher, gewaltverherrlichender, sexistisch anmutender oder diskriminierend wirkender Symbole auf Kleidungsstücken verbieten sich. Die Kleidung ist mit Blick auf ein unterschiedliches kulturelles und/oder persönliches Empfinden Ausdruck eines toleranten, empathischen Miteinander. Kleidungsstücke, welche üblicherweise außerhalb von Gebäuden getragen werden, sind vor dem Betreten der Unterrichtsräume an den dafür vorgesehenen Haken aufzuhängen.
Bei Abhandenkommen von Sach- und Geldwerten besteht gegenüber der Schule kein Haftungsanspruch.
Im Schulgelände bedürfen Werbung und der Verkauf von Waren, auch wenn sie schulischen Zwecken dienen, der Genehmigung durch die Schulleitung. Bei größeren Ereignissen der Schulkonferenz.
Fundsachen werden umgehend im Sekretariat abgegeben.
Bei Notfällen gilt der in allen Räumen aushängende Notfallplan. Fluchtwege sind gekennzeichnet.
1.2 Unterricht
Es gelten die hier vorgegeben Unterrichtszeiten. Unter bestimmten Bedingungen tritt ein Plan für verkürzten Unterricht in Kraft. Dieser wird mit dem Vertretungsplan mindestens am Vortag angekündigt.
Nachschreibetermine sind zusätzlich angesetzte Unterrichtszeiten, die verpflichtend wahrzunehmen sind. Über Stundenplanänderungen informieren sich alle rechtzeitig und selbstständig über Edupage bzw. den Monitor vor dem Schulleiterzimmer. Zum Unterricht erscheinen alle Schüler pünktlich und vorbereitet. Die Lehrkräfte belehren die Schüler über raum- oder unterrichtsspezifische Regeln.
Zeit
Pausen
verkürzt
Pausen
1
0745 – 0830
0745 – 0815
2
0835 – 0920
0820 – 0850
0920 – 0930 Frühstückspause
0850 – 0900 Frühstückspause
3
0930 – 1015
0900 – 0930
1015 – 1035 Hofpause
0930 – 0945 Hofpause
4
1035 – 1120
0945 – 1015
5
1125 – 1210
1020 – 1050
6
1215 – 1300
1100 – 1130
1300 – 1320 Mittagspause
Hofpause oder Mittagsverpflegung im Speiseraum
1130 – 1145 Mittagspause
7
1320 – 1405
1145 – 1215
8
1410 – 1455
1220 – 1250
1.3 Ordnungsdienst
In jeder Woche sind zwei Schüler als Ordnungsdienst für die Durchsetzung von Ordnung und Sauberkeit im Unterrichtsraum neben den Fachlehrern mitverantwortlich. Der Klassenlehrer trägt diese fortlaufend für alle Fachlehrer sichtbar ins EduPage ein. Der Ordnungsdienst prüft die Sauberkeit beim Betreten und beim Verlassen der Unterrichtsräume und behebt ggf. Mängel. Nach Bedarf zwischendurch ansonsten nach der letzten Unterrichtsstunde im Raum wird dieser vom Ordnungsdienst gefegt. Die Tafel ist sauber zu hinterlassen.
1.5 Pausen und Wartezeiten
Der Aufenthaltsbereich bis zum Einlass in die Schule befindet sich ausschließlich auf dem Schulhof. Der Aufenthalt außerhalb des Schulgeländes ist aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt. Die Schule darf ab 7:35 Uhr betreten werden. Bei besonderen Witterungsverhältnissen (z. B. starker Niederschlag oder starker Frost) können sich die Schüler ab 7:10 Uhr im Eingangsbereich (Treppenhaus Hofeingang bis zum Erdgeschoss) und im Foyer aufhalten. Beim Betreten ist die Kopfbedeckung, mit Ausnahme von Kopfbedeckungen aus religiösen Gründen, abzunehmen.
Toilettengänge sollten vorrangig in diesen Zeiten stattfinden. Der sonstige Aufenthalt, das Verzehren von Speisen sowie die Handynutzung dort, ist untersagt. Toilettenkabinen sind auch aus hygienischen Gründen nur einzeln zu nutzen.
Um eine gesunde Lebensweise zu unterstützen, ist die Pause von 10:15 Uhr bis 10:35 Uhr für alle Schülerinnen und Schüler eine verpflichtende Hofpause. Die Taschen werden in den Hofpausen geordnet vor den Unterrichtsräumen abgestellt, ohne den Durchgang zu behindern.
Die Schüler der Abschlussklassen dürfen sich abweichend davon ruhig und gesittet im Speiseraum aufhalten. Sollte die Hofpause aufgrund von wetterbedingten Einschränkungen ausfallen, so klingelt es ab und alle Schüler suchen umgehend den Klassenraum der nächsten Unterrichtsstunde auf. Die Fachlehrer der folgenden Stunde führen Aufsicht. Der Aufenthalt in jeglichen Fluren und Gängen wird untersagt. Gleiches gilt für die Frühstückspause und der Pause von 13:00 – 13:20 Uhr – mit Ausnahme der Teilnehmer an der Mittagsverpflegung im Speiseraum und den Toilettengängen.
Nach Unterrichtsende bzw. nach dem Ende schulischer Veranstaltungen verlassen alle Schüler umgehend das Schulgelände. Individuelle Absprachen mit Lehrern, die Teilnahme an AGs oder der Besuch der Bibliothek ist von dieser Regel ausgenommen. Die Schüler können zu individuellen Recherchen oder zur Hausaufgabenerledigung die Bibliothek aufsuchen und diese zu den ausgeschriebenen Öffnungszeiten nutzen.
Das Schulgelände verlassen Schüler während des Unterrichtstages grundsätzlich nicht. Ausnahmen stellen Exkursionen, Unterrichtsgänge und der Wechsel zu anderen Unterrichtsorten dar.
1.6 Abmeldung
Im Falle der Verhinderung des Schulbesuchs benachrichtigen Sorgeberechtigte vor Unterrichtsbeginn über EduPage den Klassenlehrer oder telefonisch über das Sekretariat. Im letzten Fall ist ein gesonderter schriftlicher Nachweis über Dauer und Grund der Abwesenheit vorzulegen.
Für Beurlaubungen nach ThürSchulO §7 ist das Formular „Antrag auf Beurlaubung vom Unterricht“ spätestens 7 Tage vorher beim Klassenlehrer einzureichen und bedarf der schriftlichen Genehmigung.
2. Digitale Endgeräte
2.1 Regelungen für Smartphones
Alle Smartphones verbleiben grundsätzlich mit Schulbeginn ausgeschaltet in der Schultasche. Ausnahmen dazu sind die Pausen von 10:15 – 10:30 Uhr und 13:00 – 13:20 Uhr. Außerdem darf mit Einverständnis der jeweiligen Lehrkraft das Smartphone im Unterricht als Arbeitsmittel genutzt werden. Bei Zuwiderhandlungen werden die Smartphones von den Lehrern eingezogen und am Ende des Schultages wieder zurückgegeben. Bei wiederholten Verstößen behält sich die Schule vor, die digitalen Endgeräte nur an die Eltern auszugeben.
2.2 Regelungen für weitere digitale und sonstige elektronische Geräte
Grundsätzlich sind jegliche Foto- Video- und Tonaufnahmen im gesamten Schulbereich verboten. Zuwiderhandlungen beeinträchtigen die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Personen und können zur Anzeige gebracht werden. Jegliche technischen Geräte, wie z. B. Smartphone, Smartwatch, Kopf- oder Ohrhörer, sind während Leistungsfeststellungen in ausgeschaltetem Zustand in der Schultasche aufzubewahren. Das Bereithalten dieser Geräte während einer Leistungsfeststellung außerhalb der Schultasche kann als Betrugsversuch mit der Note „ungenügend“ geahndet werden.
3. Regelverstöße
3.1 Allgemeines
Jegliche Zuwiderhandlungen werden mit angemessenen pädagogischen oder Ordnungsmaßnahmen nach §51 Thüringer Schulgesetz geahndet.
3.2 Bei Benutzung digitaler Endgeräte
Bei Verstößen in der Nutzung der digitalen Endgeräte während des Unterrichts gelten folgende Sanktionen:
- Verstoß: Einzug des Endgerätes durch den Fachlehrer und Rückgabe durch diesen am gleichen Tag. Die Sorgeberechtigten und der Klassenlehrer werden entsprechend durch den Fachlehrer informiert.
- Verstoß: Einzug des Endgerätes und Abgabe durch den Fachlehrer bei der Schulleitung, Verwarnung durch die Schulleitung und schriftliche Information der Sorgeberechtigten.
Bei mehrfach wiederholenden Verstößen erfolgt die Verwahrung des Endgerätes bei der Schulleitung. Für die Abholung des Endgerätes durch die Sorgeberechtigten ist ein Termin zu vereinbaren.
Diese Hausordnung wurde durch die Schulkonferenz am 13.05.2025 bestätigt. Weitere Änderungen sind bei zwingendem Bedarf nicht ausgeschlossen.
gezeichnet: Nicole Mehlhorn
Schulleiterin (m.d.W.d.G.b.)